OLSC Satzung (Stand 11.6.2022) § 1 Gründung und Vereinsname Am 16.10.2001 wurde der LIVERPOOL-SUPPORTERS-CLUB KEMPTEN gegründet und auf Antrag am 06.12.2001 als OFFICIAL LIVERPOOL SUPPORTERS CLUB KEMPTEN (im weiteren Text auch Club genannt) an den LFC angegliedert. § 2 Ziel und Zweck des Clubs Wie der Name bereits ausdrückt, ist das wesentliche Ziel die Unterstützung des Liverpool- Football-Club. Auch bieten wir jedem Mitglied die Möglichkeit, sich in einer Gruppe von Gleichgesinnten wohl zu fühlen. Die Mitglieder können bei der Planung von Vorhaben, Fahrten und anderen Aktionen mitwirken § 3 Mitgliedschaft Beitrittberechtigt ist jeder, unabhängig von seiner Nationalität, Konfession und Herkunft, der die Satzung anerkennt. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag auf Mitgliedschaft auf dem clubeigenen Anmeldeformular und deren Annahme durch den Vorstand des Clubs. Mitgliedschaft ist gleichzeitig nur bei einer Branch möglich, (keine Doppelmitgliedschaft). Was die Mitglieder sonst machen bleibt ihnen überlassen, sofern sie nicht dem Club und den anderen Mitgliedern des Clubs schaden. Sollte ein Mitglied Bedenken an der Aufnahme eines neuen Mitglieds haben, so entschei- det der Vorstand in einem Gespräch darüber. Die Mitgliedschaft kann jederzeit, ohne Nennung von Gründen, abgelehnt werden. Die Mitgliedschaft endet am 31. Mai, sofern sie nicht durch Bezahlung des Mitgliedsbei- trags verlängert wird, bei freiwilligem Austritt oder bei Ausschluss aus dem Club. Der frei- willige Austritt ist jederzeit möglich. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann von der Mit- gliederversammlung beantragt werden und erfolgt, wenn ein wichtiger Grund hierzu Ver- anlassung gibt, durch Beschluss des Vorstandes. Dies gilt insbesondere bei unehrenhaf- tem Verhalten und bei groben Verstößen gegen die Satzung und Interessen des Clubs (z.B. Gewalttätigkeiten bei Spielen) § 4 Finanzierung Zur Deckung der entstehenden Unkosten wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.05. jeden Jahres zu entrichten. Für Neumit- glieder gilt: Bei Eintritt in den Club zwischen 01.06. und 31.12. ist der volle Mitgliedsbei- trag zu entrichten, bei Eintritt ab dem 01.01. die Hälfte. § 5 Rechte der Mitglieder Die Mitglieder haben das Recht an allen Veranstaltungen und Versammlungen teilzuneh- men und entsprechend der Satzung mitzuwirken. Alle ordentlichen Mitglieder haben bei Mitgliederversammlungen volles Stimmrecht § 6 Verwaltung Die Leitung des Clubs liegt beim Vorstand. die Clubführung leitet die Geschäfte und Aktivitäten des Clubs. Der Kassenwart verwaltet das Clubvermögen, welches am Ende des Geschäftsjahres von 2 durch die Mitgliederversammlung gewählten Prüfern (keine Vor- standsmitglieder) auf Korrektheit und Bestand überprüft wird. Das Geschäftsjahr dauert vom 01. Juni bis zum 31. Mai. § 7 Wahl des Vorstandes Der Vorstand besteht mindestens aus: Präsident, Sekretär, Kassenwart und Schriftführer. Es können bis zu 3 weiteren Personen hinzukommen, die je nach Bedarf, verschiedene Ämter bekleiden können. Deren Aufgaben werden innerhalb des Vorstandes bestimmt. Der Vorstand wird bei der Jahreshauptversammlung von den Mitgliedern gewählt. Sollte ein Vorstandsmitglied aus dem Verein austreten oder sein Amt niederlegen, wird seine Stelle ersetzt. Das neue Vorstandsmitglied wird auf einer Mitgliederversammlung bestimmt und gewählt. § 8 Jahreshauptversammlung Sie findet am Ende des Geschäftsjahres statt. Sie stimmt über Satzungsänderungen ab und wählt de Vorstand für das kommende Geschäftsjahr. § 9 Einberufung und Abwicklung der Mitgliedertreffen / Jahreshauptversammlung Am ersten Sonntag in jedem Monat findet um 17.00 Uhr ein Treffen der Clubmitglieder statt (MT). Dieses dient der Geselligkeit und plant Aktivitäten für die kommende Zeit. Die Clubführung beruft die Mitgliederversammlung ein und führt den Vorsitz. Anträge werden beraten, Entscheidungen durch Abstimmung gefällt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorstand, bei Stimmengleichheit im Vorstand entscheidet der Präsident. § 10 Die außerordentliche Mitgliederversammlung Neben den MT kann die Clubführen jederzeit ein außerordentliches MT einberufen. Ein außerordentliches MT muss einberufen werden, wenn dieses unter Angaben von Gründen von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder beantragt wird. § 11 Bekanntmachungen Jedem Mitglied wird der Termin der Jahreshauptversammlung, spätestens 3 Wochen vorher, schriftlich bekannt gegeben. Zur Auflösung des Klubs müssen alle Mitglieder benachrichtigt werden. Sonstige Clubmitteilungen werden allen Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben. Wichtig !!! Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds, dass Änderungen seiner persönlichen Daten, wie Namen, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummern sowie Daten der Mitgliedschaft in Liverpool, umgehend schriftlich dem Club gemeldet werden. § 12 Auflösung des Clubs Dies kann nur auf einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung von einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung geht das Vereinsvermögen einem wohltätigen Zweck zu. § 13 Satzungsänderungen Hierzu ist eine Mehrheit von drei Vierteln bei einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Mitgliederversammlung nötig. § 14 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt mit der Gründung des Clubs am 16.10.2001 in Kraft § 15 Haftung Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Clubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich haftbar zu machen. § 16 Karten Da sich in der Praxis die Kartenvergabe oft ändert, werden Einzelheiten dazu nicht in der Satzung festgelegt. Die aktuellen Bedingungen zur Kartenvergabe finden sich auf unserer Website: www.olsckempten.de/Karten. Grundsätzlich aber gilt folgendes: 1. Die Kartenbestellung ist für den Besteller verbindlich, bestellte Karten müssen bezahlt werden. So entbindet z.B. ein etwaiger Rücktritt von der Reise nicht von der Zahlungspflicht für diese Karten. 2. Der Klub garantiert nicht dafür, daß bestellte Karten vermittelt werden. 3. Vermittelte Karten dürfen auf keinen Fall weiterverkauft werden. § 17 Datenschutz 1. Der Club ist berechtigt folgende Mitgliederdaten, ausschließlich zu Verwaltungs- und Kommunikationszwecken, zu speichern: Vor- und Familienname, Spitzname, Geburtsdatum, E-Mail- und Postadresse, Mobil- und Festnetztelefonnummern. 2. Zugang zu diesen Daten hat nur der Vorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben. Gegen versehentlichen Verlust sind entsprechende Mittel zu verwenden (Back-up auf externen Speichern). 3 Die Daten werden weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen: 3.1 Der Club muss sie an den LFC weiterleiten. Dieser ist wiederum berechtigt, bei europäischen Spielen, sie an die UEFA weiterzuleiten. 3.2 Der Club betreibt eine Website, die in einen öffentlichen und einen internen, nur Mitgliedern zugänglichen Bereich, geteilt ist. Folgende Mitgliederdaten dürfen, mit Genehmigung des Mitglieds, im internen Bereich veröffentlicht werden: Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummern. 3.3 die Internet-Adresse dieses internen Bereichs wird jährlich geändert und gegen- wärtigen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Sie ist auch von ihnen vertraulich zu behandeln 3.4 Ausgenommen sind gesetzliche Regelungen und richterliche Verordnungen. 4. Bild- oder Videoaufnahmen von Mitgliedern werden nur mit deren Genehmigung veröffentlicht und auf deren Verlangen wieder gelöscht. Der neue Satzungsentwurf ist noch nicht endgültig und es muß nochmal darüber gesprochen werden, bevor er auf der JHV zur Abstimmung vorgelegt wird. |