OLSC Satzung (Stand 3.6.2023). § 1 Gründung und Vereinsname Am 16.10.2001 wurde der LIVERPOOL-SUPPORTERS-CLUB KEMPTEN gegründet und auf Antrag am 06.12.2001 als OFFICIAL LIVERPOOL SUPPORTERS CLUB KEMPTEN (im weiteren Text auch Club genannt) an den LFC angegliedert. § 2 Ziel und Zweck des Clubs § 3 Mitgliedschaft Eine volle Mitgliedschaft ist gleichzeitig nur bei einer Branch möglich, (keine Doppelmitgliedschaft). Eine ‚Honorary‘ Mitgliedschaft ist immer möglich. Was die Mitglieder sonst machen bleibt ihnen überlassen, sofern sie nicht dem Club und Sollte ein Mitglied Bedenken an der Aufnahme eines neuen Mitglieds haben, so entschei- § 4 Finanzierung Der Jahresbeitrag darf entweder per Überweisung oder Lastschiftsmandat bezahlt werden. § 5 Rechte der Mitglieder § 6 Verwaltung § 7 Wahl des Vorstandes |
Eine Wahl vom Vorstand findet mindestens einmal in 3 Jahren statt. Die Mitgliedschaft darf eine Neuwahl bei der nächsten JHV verlangen, wenn mindestens 20 Mitglieder eine Neuwahl verlangen.
Änderungen im Vorstand müssen immer bei der nächsten JHV bestätigt werden.
§ 8 Jahreshauptversammlung § 9 Einberufung und Abwicklung der Mitgliedertreffen / Jahreshauptversammlung Liverpool hat bestätigt, dass der Club monatlicheVersammlungen nicht machen muss, aber sie sehen es gern, wenn wir Spiele zusammen schauen. Das sollte auch sein. Deshalb macht der Club keine offiziellen monatlichen Versammlungen mehr. Der Vorstand wird Entscheidungen machen und eine Versammlung einberufen, wenn der Vorstand denkt es ist notwendig. Auch, wenn ein Mitglied denkt es ist notwendig, bitte einen Antrag an den Vorstand zuschicken damit der Vorstand es überlegen kann. Natürlich wenn ein Mitglied Fragen, Vorschläge usw. hat, bitte eine Nachricht an denVorstand schicken. § 10 Die außerordentliche Mitgliederversammlung § 11 Bekanntmachungen Jedem Mitglied wird der Termin der Jahreshauptversammlung, spätestens 3 Wochen Wichtig !!! § 12 Auflösung des Clubs |
- 13 Satzungsänderungen
‚Der Vorstand darf jede Zeit Satzungsänderungen vorschlagen und durchführen damit es im Club ordentlich weiterläuft. Alle Änderungen müssen zusätzlich von der nächsten Jahreshauptversammlung bestätigt werden.‘
- 14 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit der Gründung des Clubs am 16.10.2001 in Kraft - 15 Haftung
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Clubs.
Jedes Mitglied ist für sein Handeln selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich
haftbar zu machen. - 16 Karten
Da sich in der Praxis die Kartenvergabe oft ändert, werden Einzelheiten dazu nicht in der
Satzung festgelegt. Die aktuellen Bedingungen zur Kartenvergabe finden sich auf unserer
Website: www.olsckempten.de
Grundsätzlich aber gilt folgendes:
- Die Kartenbestellung ist für den Besteller verbindlich, bestellte Karten müssen
bezahlt werden. So entbindet z.B. ein etwaiger Rücktritt von der Reise nicht von der Zahlungspflicht für diese Karten. - Der Klub garantiert nicht dafür, daß bestellte Karten vermittelt werden.
- Vermittelte Karten dürfen auf keinen Fall weiterverkauft werden.
- 17 Spenden Neu 11.6.22
Der Vorstand darf bis zu €200 im Jahr im Namen von unserem Verein spenden. Spenden werden bei der nächsten monatlichen Versammlung mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht. Mehr als €200 im Jahr muss von einer monatlichen Versammlung genehmigt werden.
§ 18 Datenschutz 1. Der Club ist berechtigt folgende Mitgliederdaten, ausschließlich zu Verwaltungs- 2. Zugang zu diesen Daten hat nur der Vorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben. Gegen versehentlichen Verlust sind entsprechende Mittel zu verwenden (Back-up auf externen Speichern). 3 Die Daten werden weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen: 4. Bild- oder Videoaufnahmen von Mitgliedern werden nur mit deren Genehmigung
|
Copyright © 2023 OLSC Kempten
OLSC Satzung (Stand 11.6.2022). Die Änderungen vom 11.6.2022 sind in ROT. § 1 Gründung und Vereinsname Am 16.10.2001 wurde der LIVERPOOL-SUPPORTERS-CLUB KEMPTEN gegründet und auf Antrag am 06.12.2001 als OFFICIAL LIVERPOOL SUPPORTERS CLUB KEMPTEN (im weiteren Text auch Club genannt) an den LFC angegliedert. § 2 Ziel und Zweck des Clubs § 3 Mitgliedschaft Mitgliedschaft ist gleichzeitig nur bei einer Branch möglich, (keine Doppelmitgliedschaft). Was die Mitglieder sonst machen bleibt ihnen überlassen, sofern sie nicht dem Club und Sollte ein Mitglied Bedenken an der Aufnahme eines neuen Mitglieds haben, so entschei- § 4 Finanzierung § 5 Rechte der Mitglieder § 6 Verwaltung Aktivitäten des Clubs. Der Kassenwart verwaltet das Clubvermögen, welches am Ende des § 7 Wahl des Vorstandes |
Neu 11.6.22
Eine Wahl vom Vorstand findet mindestens einmal in 3 Jahren statt. Die Mitgliedschaft darf eine Neuwahl bei der nächsten JHV verlangen, wenn mindestens 20 Mitglieder eine Neuwahl verlangen.
Änderungen im Vorstand müssen immer bei der nächsten JHV bestätigt werden.
Copyright © 2023 OLSC Kempten
§ 8 Jahreshauptversammlung § 9 Einberufung und Abwicklung der Mitgliedertreffen / Jahreshauptversammlung § 10 Die außerordentliche Mitgliederversammlung § 11 Bekanntmachungen Jedem Mitglied wird der Termin der Jahreshauptversammlung, spätestens 3 Wochen Wichtig !!! § 12 Auflösung des Clubs |
§ 13 Satzungsänderungen
Neu 11.6.22:
‚Der Vorstand darf jede Zeit Satzungsänderungen vorschlagen. Diese Änderungen werden sofort übernommen, wenn sie von einer monatlichen Mitgliederversammlung bewilligt werden. Alle Änderungen müssen zusätzlich von der nächsten Jahreshauptversammlung bestätigt werden.‘
§ 14 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt mit der Gründung des Clubs am 16.10.2001 in Kraft
§ 15 Haftung
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Clubs.
Jedes Mitglied ist für sein Handeln selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich
haftbar zu machen.
§ 16 Karten
Da sich in der Praxis die Kartenvergabe oft ändert, werden Einzelheiten dazu nicht in der
Satzung festgelegt. Die aktuellen Bedingungen zur Kartenvergabe finden sich auf unserer
Website: www.olsckempten.de
Grundsätzlich aber gilt folgendes:
1. Die Kartenbestellung ist für den Besteller verbindlich, bestellte Karten müssen
bezahlt werden. So entbindet z.B. ein etwaiger Rücktritt von der Reise nicht von
der Zahlungspflicht für diese Karten.
2. Der Klub garantiert nicht dafür, daß bestellte Karten vermittelt werden.
3. Vermittelte Karten dürfen auf keinen Fall weiterverkauft werden.
§17 Spenden Neu 11.6.22
Der Vorstand darf bis zu €200 im Jahr im Namen von unserem Verein spenden. Spenden werden bei der nächsten monatlichen Versammlung mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht. Mehr als €200 im Jahr muss von einer monatlichen Versammlung genehmigt werden.
§ 18 Datenschutz 1. Der Club ist berechtigt folgende Mitgliederdaten, ausschließlich zu Verwaltungs- 2. Zugang zu diesen Daten hat nur der Vorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben. Gegen versehentlichen Verlust sind entsprechende Mittel zu verwenden (Back-up auf externen Speichern). 3 Die Daten werden weder veröffentlicht, noch an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen: 4. Bild- oder Videoaufnahmen von Mitgliedern werden nur mit deren Genehmigung
|
Copyright © 2022 OLSC Kempten